Förderungen

Förderungen

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Willkommen auf unserer Seite zum Thema Fördermöglichkeiten für Sportstätten!

Wir wissen, wie wichtig gut ausgestattete Sportanlagen für die Gemeinschaft sind. Daher haben wir hier eine umfassende Liste von Förderprogrammen und Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt, die helfen Sportstätten aufzubauen, zu modernisieren und zu erhalten.

Egal ob für Vereine oder Kommunen – hier finden Sie Links und Informationen zu verschiedenen Förderquellen, Antragsverfahren und hilfreiche Tipps, um Ihr Sportstättenprojekt erfolgreich umzusetzen.

Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten und investieren Sie in eine aktive und gesunde Zukunft für Ihre Region!

Wichtiger Hinweis!

Ab 01.11.2024 gilt die neue Kommunalrichtlinie, mit wichtigen Änderungen vor allem bei der Mindestzuwendungssumme (Erhöhung von bisher 5.000 € auf 10.000 €). Außerdem ist eine Antragsstellung erst ab 01.02.2025 wieder möglich. Kontaktieren Sie uns gleich, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Nationale Förderung / Zuschüsse

Kommunalrichtlinie
(Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Vom Bund wurde diese Förderung geschaffen, um Kommunen und Vereine bei der Sanierung von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich zu unterstützen. Der Zuschuss beträgt 25% und kann jederzeit beantragt werden.

Es gilt eine Mindestzuwendungssumme von 5.000 € (ab 01.11.2024: 10.000€) und die neuen Leuchtensysteme müssen eine angemessene wirtschaftliche Amortisation aufweisen, sowie eine Treibhausgaseinsparung von mind. 50%.

Die Leuchten selbst müssen über ein austauschbares Modul und Vorschaltgerät verfügen, weiter dürfen auch keine Lichtemissionen in den oberen Halbraum erzeugt werden.

 

  • 25 % Zuschuss
  • bundesweit gültig
  • antragsberechtig: Vereine und Kommunen
  • für Außenbeleuchtung im Straßenbereich und für Sportstätten

Speziell für Sportinfrastruktur:

  • Mindestlebensdauer der Leuchten von 50.000 Betriebsstunden
  • max. 3000 Kelvin korrelierte Farbtemperatur
  • Grundlage ist die DIN EN 12193 durch qualifizierten Fachplaner
  • Beleuchtungsstärke III (für den einfachen Trainingsbetrieb) bzw. Beleuchtungsklasse II (Wettkampf) darf um max. 30% überschritten werden
  • ULOR-Wert der Leuchten muss 0% betragen
  • Vorher-Nachher-Bilddokumentation muss eingereicht werden

Förderung / Zuschüsse in Bayern

Förderung Sportstätten
(BSLV)

  • für gemeinnützige Sportvereine
  • 20% Zuschuss Standardförderung
  • bis zu 55% Zuschuss Sonderförderprogramm
  • für Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Beim Bayerischen Landessportverband können Anträge für Bau- und Sanierungsmaßnahmen beantragt werden.

 

Grundlage hierfür sind dabei gültigen Sportförderrichtlinien.

In Anspruch nehmen können das Vereine, die dem BLSV angehören.

Dabei gelten zum einen die Standardförderung sowie ein Sonderförderprogramm des Freistaats Bayern für finanzschwächere Gemeinden.

Diese Förderung kann zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden.

Sie wünschen mehr Informationen?
Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch gleich an unter
+49 (0) 8638 / 696 55 68!
Schließen

Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstützt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen einen der folgenden Browser zu verwenden: